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   VG Karlsruhe, 06.11.2002 - 5 K 3674/02   

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VG Karlsruhe, 06.11.2002 - 5 K 3674/02 (https://dejure.org/2002,12939)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 06.11.2002 - 5 K 3674/02 (https://dejure.org/2002,12939)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 06. November 2002 - 5 K 3674/02 (https://dejure.org/2002,12939)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Befristung der Sperrwirkung der Abschiebung - Familienschutz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung zur Erteilung einer Duldung durch die Landesaufnahmestelle für Flüchtlinge; Asylantrag eines türkischen Staatsangehörigen; Wirksamkeit der Befristung der Sperrwirkung einer Abschiebung ; Unmöglichkeit einer Abschiebung mit Blick auf eine eheliche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Baden-Württemberg, 25.07.2002 - 13 S 673/02

    Erwachsenenadoption - Abschiebung - Schutz der Familie

    Auszug aus VG Karlsruhe, 06.11.2002 - 5 K 3674/02
    Der vom Antragsteller der Sache nach geltend gemachte Duldungsanspruch würde durch den Vollzug der Abschiebung vernichtet, was es nach Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes ausnahmsweise rechtfertigt, die Hauptsache - wenn auch nur vorläufig - vorwegzunehmen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25.07.2002 - 13 S 673/02 -).

    Folglich ist nach dem Vorbringen des Antragstellers nur der Rechtsanspruch auf Erteilung einer Duldung nach § 55 Abs. 2 AuslG als das durch die begehrte einstweilige Anordnung zu sichernde Recht anzusehen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25.07.2002 - 13 S 673/02 -).

    Das gilt auch bei der Prüfung der rechtlichen Unmöglichkeit einer Abschiebung im Sinne des § 55 Abs. 2 AuslG (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25.07.2002 - 13 S 673/02 -).

    Sind die gesetzlichen Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Wahrung oder Herstellung einer familiären - ehelichen - Lebensgemeinschaft nach Maßgabe der Regelungen über den Familiennachzug nicht erfüllt, verbietet Art. 6 Abs. 1 GG die Abschiebung nur ausnahmsweise, und zwar dann, wenn die einem Daueraufenthalt des Ausländers entgegenstehenden öffentlichen Belange den nach Art. 6 Abs. 1 GG gebotenen Schutz nicht überwinden (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 29.03.2001 - 13 S 2643/00 - InfAuslR 2001, 283; Beschl. v. 25.07.2002 - 13 S 673/02 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.1998 - 13 S 1099/96

    Befristung der Sperrwirkung von Ausweisung und Abschiebung - Dauer der

    Auszug aus VG Karlsruhe, 06.11.2002 - 5 K 3674/02
    Dabei hat sie auch Umständen Rechnung zu tragen, die nach der Abschiebung eingetreten sind und die Fortdauer der Sperrwirkung als ungeeignet, nicht erforderlich oder unangemessen erscheinen lassen; insoweit ist die Befristungsentscheidung Ausdruck des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 24.06.1998 - 13 S 1099/96 - InfAuslR 1998, 433).
  • BVerwG, 03.06.1997 - 1 C 1.97

    Ausländerrecht - Erforderlichkeit der Durchführung des Sichtvermerksverfahrens

    Auszug aus VG Karlsruhe, 06.11.2002 - 5 K 3674/02
    Das widerspricht Art. 16a Abs. 1 GG, der es verbietet, einem Asylsuchenden aus einem angeblichen Verfolgungsland einen Grenzübertritt ohne die sonst erforderlichen Einreisevoraussetzungen zu versagen (BVerwG, Urt. v. 03.06.1997 - 1 C 1.97 - BVerwGE 105, 28 m. w. N.).
  • BVerwG, 11.08.2000 - 1 C 5.00

    Abschiebung; Ausnahmefall; Ausweisung; Ausweisungsgrund; Ausweisungswirkungen;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 06.11.2002 - 5 K 3674/02
    Dahinstehen kann, ob das Verhalten des Antragstellers in den Jahren 1992 und 1998 und bei seiner Einreise Anfang Januar 2001 die Annahme eines Regelfalls i. S. dieser Vorschrift - und damit einer Befristungsentscheidung überhaupt (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.08.2000 - 1 C 5.00 - BVerwGE 111, 369) - ausschließen könnte, wie das in den Begründungen der Behördenentscheidungen angedeutet wird.
  • VG Karlsruhe, 15.02.2001 - 6 K 1541/00

    Befristung der Sperrwirkung der Abschiebung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 06.11.2002 - 5 K 3674/02
    Denn der Ausschluss eines Regelfalles scheitert jedenfalls am Gewicht der aufenthaltsrechtlichen Schutzwirkungen des Art. 6 Abs. 1 GG (siehe aber a.A. VG Karlsruhe, Urt. v. 16.02.2001 - 6 K 1541/00 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.03.2001 - 13 S 2643/00

    Duldung - familiäre Lebensgemeinschaft mit minderjährigem Stiefkind

    Auszug aus VG Karlsruhe, 06.11.2002 - 5 K 3674/02
    Sind die gesetzlichen Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Wahrung oder Herstellung einer familiären - ehelichen - Lebensgemeinschaft nach Maßgabe der Regelungen über den Familiennachzug nicht erfüllt, verbietet Art. 6 Abs. 1 GG die Abschiebung nur ausnahmsweise, und zwar dann, wenn die einem Daueraufenthalt des Ausländers entgegenstehenden öffentlichen Belange den nach Art. 6 Abs. 1 GG gebotenen Schutz nicht überwinden (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 29.03.2001 - 13 S 2643/00 - InfAuslR 2001, 283; Beschl. v. 25.07.2002 - 13 S 673/02 -).
  • BVerwG, 22.12.1997 - 1 C 14.96

    Ausreisefrist; Abschiebungsandrohung; Ausreisepflicht; Ankündigung der

    Auszug aus VG Karlsruhe, 06.11.2002 - 5 K 3674/02
    Denn sie modifiziert nur die vollziehbare Ausreisepflicht dahingehend, dass der Ausländer sich bis zum Ablauf der Frist im Bundesgebiet aufhalten darf, um seine beruflichen und persönlichen Lebensverhältnisse im Bundesgebiet abzuwickeln, Rechtsschutz zu erlangen oder der Abschiebung durch eine freiwillige Ausreise zuvorzukommen (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.12.1997 - 1 C 14.96 - InfAuslR 1998, 217).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.05.2000 - 13 S 2456/99

    Erteilung einer Duldung zwecks Ermöglichung der Fortführung einer familiären

    Auszug aus VG Karlsruhe, 06.11.2002 - 5 K 3674/02
    Auch ein auf das schlichte Absehen von der Abschiebung gerichtetes Begehren würde den erstrebten Schutz nur unzulänglich realisieren (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 02.05.2000 - 13 S 2456/99 - InfAuslR 2000, 395).
  • BVerwG, 04.06.1997 - 1 C 9.95

    Aufenthaltsbewilligung - Übergang zur Aufenthaltserlaubnis - Deutschverheirateter

    Auszug aus VG Karlsruhe, 06.11.2002 - 5 K 3674/02
    Typischerweise wird daher in den Fällen, in denen Art. 6 Abs. 1 GG der Entfernung des Ausländers aus dem Bundesgebiet entgegenstehen und daher die Abschiebung aus rechtlichen Gründen unmöglich ist, diesem Abschiebungshindernis nicht durch Erteilung einer Duldung gemäß § 55 Abs. 2 AuslG entsprochen werden können; vielmehr ist vorrangig die Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis ins Auge zu fassen (BVerwG, Urteil vom 4.6.1997 - 1 C 9.95 - BVerwGE 105, 35), wenn nicht sogar die rechtlichen Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis vorliegen.
  • BVerwG, 09.12.1997 - 1 C 19.96

    Asylbewerber; Aufenthaltsbefugnis; Aufenthaltserlaubnis; Begegnungsgemeinschaft;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 06.11.2002 - 5 K 3674/02
    Dieser - verfassungsrechtlichen - Pflicht korrespondiert ein entsprechen der Anspruch des Trägers des Grundrechts aus Art. 6 Abs. 1 GG (BVerwG, Urt. v. 09.12.1997 - 1 C 19.96 - BVerwGE 106, 13 m. w. N.).
  • VG Münster, 30.05.2007 - 8 L 80/07

    D (A), Duldung, Bleiberechtsregelung 2006, IMK-Beschluss, Abschiebung, Wirkungen

    vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 15. August 1991 - Bs VII 67/91 - , InfAuslR 1992, S. 250 sowie VG Karlsruhe, Beschluss vom 6. November 2002 - 5 K 3674/02 -, juris.de, jeweils noch zur inhaltsgleichen Vorschrift des § 8 Abs. 2 Satz 4 AuslG.
  • VG Oldenburg, 05.07.2010 - 11 B 1324/10

    Ablauf; Abschiebung; Ausweisung; Berechnung; Sperrfrist

    Der gegenteiligen Ansicht des Verwaltungsgerichts Karlsruhe (Beschluss vom 6. November 2002 - 5 K 3674/02 - InfAuslR 2003, 150) folgt die Kammer daher nicht.
  • VG Augsburg, 28.09.2010 - Au 1 K 10.836

    Die in Ziffer 11.1.4.4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum

    c) Weiter hat die Beklagte bei ihrer Entscheidung über die Befristung der Sperrwirkung das dem Kläger aus Art. 6 Abs. 1 GG erwachsene Recht auf Schutz von Ehe und Familie mit dem ihm zustehenden Gewicht einzustellen (vgl. etwa umfassend VGH Baden-Württemberg vom 24.6.1998 Az. 13 S 1099/96, InfAuslR 1998, S. 433 ff.; ebenso VG Karlsruhe vom 6.11.2002 Az. 5 K 3674/02, InfAuslR 2003, S. 150 ff. ).
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